Qualitätsmanagementbeauftragter

Bei der Übernahme der Aufgaben des Qualitätsmanagementbeauftragten stehen Ihnen unter Berücksichtigung der Regelungen der DIN EN ISO 9001 ordnungsgemäß ausgewählte und hochqualifizierte Berater zur Verfügung. Der Qualitätsmanagementbeauftrage wird die Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen bei allen Fragen des Qualitätsmanagements beraten und unterstützen.

Bei der Beratung für das im Unternehmen einzuführende bzw. eingeführte Qualitätsmanagementsystems können wunschgemäß insbesondere folgende Leistungen umfasst sein:

  • die Erstellung, Überarbeitung und Anpassung der Managementdokumentation,
  • die Durchführung interner Audits sowie deren Dokumentation und Auswertung,
  • die Begleitung der Überwachungs- und Zertifizierungsaudits sowie die Auswertung der Auditberichte,
  • die zur Aufrechterhaltung des Managementsystems erforderlichen Schulungen
  • Unterstützung bei der Erstellung der Managementbewertung.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir übernehmen die Tätigkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß Arbeitssicherheitsgesetz. Hierbei stellen wir Ihnen einen fachkompetenten Berater zur Seite, der diese Aufgaben vollumfänglich oder zur Unterstützung Ihrer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt.

Neben regelmäßigen Begehungen und der Teilnahme an den ASA-Sitzungen, sorgen wir für ein umfassendes Berichtswesen, kümmern uns um die Durchführungen der gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen und Unterweisungen Ihrer Beschäftigten, unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung sowie der Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffkatasters und der dazugehörigen Gefahrstoffbetriebsanweisungen nach den neusten gültigen Regelwerken.

Arbeitsschutzmanagementbeauftragter

Bei der Übernahme der Aufgaben des Arbeitsschutzmanagementbeauftragten stehen Ihnen unter Berücksichtigung der Regelungen der DIN EN ISO 450001 ordnungsgemäß ausgewählte und hochqualifizierte Berater zur Verfügung. Der Arbeitsschutzmanagementbeauftrage wird die Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutz beraten und unterstützen.

Bei der Beratung des im Unternehmen einzuführenden bzw. eingeführten Arbeitsschutzmanagementsystems sind insbesondere folgende Leistungen umfasst:

  • die Erstellung, Überarbeitung und Anpassung der Managementdokumentation,
  • die Durchführung interner Audits sowie deren Dokumentation und Auswertung,
  • die Begleitung der Überwachungs- und Zertifizierungsaudits sowie die Auswertung der Auditberichte,
  • die zur Aufrechterhaltung des Managementsystems erforderlichen Schulungendie
  • Unterstützung bei der Erstellung der Managementbewertung.

Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz

Wir übernehmen die gesetzlichen Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz und kommen den Verpflichtungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) nach.

Hierzu wird eine fachkundige und zuverlässige Person bestimmt, die sich im erforderlichen Maße fortbildet.

Gewässerschutzbeauftragter

Wir übernehmen die Tätigkeiten des Gewässerschutzbeauftragten gemäß Wasserhaushaltsgesetz. Hierbei stellen wir Ihnen fachkompetente Berater zur Seite, die diese Aufgaben  vollumfänglich oder zur Unterstützung Ihrer verantwortlichen Mitarbeiter übernehmen.

Unsere Gewässerschutzbeauftragten überwachen die Einhaltung von Vorschriften, Nebenbestimmungen und Anordnungen im Interesse des Gewässerschutzes durch regelmäßige Begehungen und Kontrolle Ihrer abwasserwirtschaftlichen Prozesse und erstellen einen Jahresbericht. Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Gewässerschutzes.

Umweltmanagementbeauftrager

Bei der Übernahme der Aufgaben des Umweltmanagementbeauftragen gemäß DIN EN ISO 14001 für Ihr Umweltmanagementsystem stellen wir Ihnen erfahrene Berater mit Kompetenzen, die über den Umweltbereich hinausgehen, an die Seite. Dabei arbeiten wir eng mit allen relevanten Mitarbeitern sämtlicher Hierarchieebenen zusammen.

Unsere Umweltmanagementbeauftragten stellen sicher, dass ihr Umweltmanagementsystem erfolgreich aufrechterhalten und weiter entwickelt wird. Hierzu könnenn wunschgemäß folgende Leistungen gehören:

  • Erstellung, Überarbeitung und Anpassung notwendiger Managementdokumentationen,
  • Durchführung interner Audits sowie deren Dokumentation und Auswertung,
  • Begleitung der Überwachungs- und Zertifizierungsaudits sowie die Auswertung der Auditberichte,
  • Überwachung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen,
  • Nachverfolgung von Aktionsplänen,
  • Mitwirkung bei der Festlegung von Umweltzielen,
  • Erstellung eines Jahresberichts,
  • Unterstützung bei der Erstellung der Managementbewertung.

Brandschutzbeauftragter

Wir übernehmen die Tätigkeiten des Brandschutzbeauftragten gemäß vfdb-Richtlinie. Hierbei stellen wir Ihnen einen fachkompetenten Berater zur Seite, der diese Aufgaben vollumfänglich oder zur Unterstützung Ihres internen Brandschutzbeauftragten übernimmt.

Neben regelmäßigen Begehungen und der Teilnahme an internen und externen Besprechungen, sorgen wir für ein umfassendes Berichtswesen, führen die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen, Ausbildungen und Unterweisungen durch und unterstützen Sie bei der Schaffung einer funktionsfähigen und praxisorientierten Brandschutzorganisation.

Gefahrgutbeauftragter

Grundsätzlich gilt: Sobald ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist, muss es einen „Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter“, d. h. einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Es gibt jedoch zahlreiche Befreiungsmöglichkeiten.

Wir übernehmen die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger „Straße“ gemäß den Anforderungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung sowie des ADR.

Sie werden hierbei von einer durch die IHK geprüften und zugelassenen Person unterstützt.

Betriebsbeauftragter für Abfall

Wir übernehmen die gesetzlichen Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall und kommen den Verpflichtungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) nach. Sie werden hierbei von fachkundigen und zuverlässigen Mitarbeitern unseres Hauses beraten.

Datenschutzbeauftragter

Ebenfalls in unserem Portfolio befindet sich die Übernahme der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gemäß der Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) bzw. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Als Datenschutzbeauftragter unterstützt Sie eine fachkundige und zuverlässige Person, der die notwendigen Aufgaben übertragen werden. Zudem erfolgt eine Abordnung in Ihren Betrieb im erforderlichen Umfang. Der Datenschutzbeauftragte wird die Verantwortlichen Ihres Unternehmens in Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit beraten, unterstützen und mit ihnen zusammenarbeiten.

Störfallbeauftragter

Wir übernehmen die gesetzlichen Aufgaben des Störfallbeauftragten und kommen den Verpflichtungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) nach.