Genehmigungen

Die Anforderungen an - nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - genehmigungspflichtige Anlagen werden immer höher. Wir begleiten Sie bundesweit auf dem Weg von der Konzeption der Antragsunterlagen bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigungen und unterstützen Sie bei der Beantragung von Neugenehmigungen nach §4 BImSchG sowie von wesentlichen und unwesentlichen Änderungen nach den §§15 und 16 BImSchG.

Bei neuen oder bereits erteilten Genehmigungen unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von Genehmigungsauflagen, der Erfüllung von neuen aus der IE-Richtlinie entstehenden Verpflichtungen sowie allen gesetzlichen Berichtspflichten wie der Erstellung von Jahresberichten nach §31 BImSchG, von Emissionserklärungen und PRTR-Emissionsberichten.

Darüber hinaus übernehmen wir die Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz oder des Störfallbeauftragten.

Auch bei anderen Genehmigungsverfahren für Anlagen unterhalb der Kapazitätsgrenzen der 4. BImSchV (Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen etc.) unterstützen wie sie gerne.